Folgende Ausgangslage:

In unserem Betrieb arbeiten ca 300 MA auf drei Schichten.
In den Arbeitsverträge sind KEINE Arbeitszeiten (Anfangs.- und Endzeiten) vereinbart, nur die reine Wochenarbeitszeit (z.B. 38 Stunden).
Es gibt KEINE BV zu diesem Thema.
Es gibt nur eine Betriebliche Übung, nach der die MA bestellt werden, z.B. 20 Uhr.
Die GL möchte nun auf Grund wirtschaftlicher Schwierigkeiten die Anfangszeiten ändern. Ist der BR hier in der Mitbestimmung?

Und muß der BR auf die Einhaltung der vertraglich zugesicherten Stunden achten oder fällt das unter Individualrecht?