Hallo Kollegen Ich streite mich gerade mit meinen Arbeitgeber um einen Fall einer Mitarbeiterin wo einfach die Wochenstunden von 35 h auf 40 h wochenstunden erhöht worden sind.

Es ist eine Mitarbeiterin die immer an der Rezeption und in der Cafeteria tätig ist, nun wurde Sie mehrfach in der ambulanten Pflege beim Akte wegräumen entdeckt.

Ist dieser fall Mitbestimmungspflicht für den Betriebsrat, der BR sieht kleine Notwendigkeit in diesem Fall die Stunden zu erhöhen.

Nun schrieb mir die GF auf Anfrage vom Betriebsrat: laut AV ist der Arbeitgeber berechtigt, dem Arbeitnehmer alle dem Berufsfeld einer Mitarbeiterin Rezeption und dem einer Küchenhilfe entsprechenden Aufgaben zuzuweisen sowie ihm andere, seinen Fähigkeitejn und Kenntnissen entsprechenden Tätigkeiten zu übertragen.

Nun meine Frage kann der BR was gegen die STunden erhöhung tun da wir auch im Vorfeld nicht informiert worden sind?

Wenn ja bitte ich euch mal ein § oder BAG urteil dazu zusenden.

Danke.