Eine Kollegin hat vom Hausarzt einen Termin morgens um 8.00 Uhr bekommen, also innerhalb ihrer Arbeitszeit (fängt um 7.00 Uhr an), für den jährlichen Check-up Vorsorgetermin. Der Arzt vergibt diese Termine nur morgens (erst ab 8.00 Uhr). Darf der Arbeitgeber verlangen, dass die Kollegin die Zeit nacharbeitet oder besteht für ihn eine Pficht zur Lohnfortzahlung ?