Erstellt am 15.01.2013 um 13:35 Uhr von rkoch
In welcher Form verstoßen diese Dienstpläne denn gegen den TV? Nicht alles was unbequem ist, ist auch gleich ein Verstoß gegen TV! Nach der Art des Verstoßes ergeben sich dann die möglichen Handlungsweisen und auch die Personen die handeln könnten.
Ins Blaue hinein kann man wohl kaum sagen, was evtl. möglich ist.
BTW: Wenn Du noch etwas beitragen möchtest bitte NICHT
- einen neuen Thread aufmachen (wie die Sache dass ihr die "Guten" seid)
- den ursprünglichen Beitrag bearbeiten
Statt dessen mit dem Knopf "Neue Antwort" da unten auf die eigene Frage antworten!
BTW: Jeder Betrieb bekommt den BR den er gewählt hat! Du kannst gerne mit Deiner Meinung bei den Kollegen hausieren gehen und dafür sorgen das in gut 14 Monaten ein "AN-freundlicher" BR gewählt wird. Wenn die Kollegen das dann wieder nicht tun, wollten sie es nicht anders.
Erstellt am 15.01.2013 um 13:40 Uhr von BRMetall
Der TV ist Bestandteil des ArbV, also kann jeder der unter diesen fällt auch auf Einhaltung des AbrbV in Gänze klagen.
VERDI hilft schon sofern man Mitglied der Gewerkschaft ist. Dann kann jedes Mitglied dort Rechtschutz beantragen.
Erstellt am 15.01.2013 um 13:55 Uhr von rkoch
@BRMetall
Es gibt aber grundsätzlich für BR die Pflicht "darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden (...) Tarifverträge (...) durchgeführt werden". Je nach Art des Verstoßes könnte also durchaus auch die Situation eintreten, dass die AN/der BR bzw. sogar einzelne BRM gegen einen entsprechenden Beschluß des BR vorgehen könnten bzw. die AN ein Leistungsverweigerungsrecht (jaja, wer macht das schon?) haben. Und je nach Art des Verstoßes kann man mit den richtigen Vorträgen auch eine GEW "aufwecken" bis hin zu einem 23er.... Insofern bleibe ich bei meiner Frage.....
Erstellt am 15.01.2013 um 14:49 Uhr von eskimo
Bin kein Computer Spezi. Versuche es wie rKoch empfehlt.
Also, die Guten,ist ja Sarkasmus. Jedenfalls sind die lange genung im BR und haben etwas Ahnung
von der Materie, mit Fakten belegt. Der Spruch mit der Belegschaft und BR auch klar. Nur wenn die Jungeren Kollegen Angst um Ihren Job haben und alles schlucken und mit gelbem Schein über die Runden helfen dann ist wohl nicht so einfach zu sagen,habt es euch selber zu verdanken. Es ist auch klar das der Gewrkschaft mein Wisch im Forum nicht gefällt, aber während 25 Jariger Mittgliedschaft habe die besten Noten nicht zu verteilen.
Erstellt am 15.01.2013 um 14:55 Uhr von BRMetall
rkoch
...Es gibt aber grundsätzlich für BR die Pflicht "darüber zu wachen,
JA, doch wenn hier der BR in der Mehrheit der Meinung ist, der TV wird nicht mnissachtet, was man hier unterstellen kann. Denn sonst würde er ja anders handeln.
Erstellt am 15.01.2013 um 15:47 Uhr von gironimo
Bist Du selbst von den Dienstplänen, die gegen den Tarif verstoßen betroffen? Dann würde ich auch sagen, dass Du (als Gewerkschaftsmitglied) vielleicht mit den anderen "Gerechten" den Rechtsweg suchst.
Hilf Dir selbst - dann hilft Dir die Gewerkschaft (alte Volksweisheit).
Erstellt am 15.01.2013 um 21:03 Uhr von Kölner
@rkoch
Ein BR kann auf Einhaltung eines TV klagen?
Erstellt am 16.01.2013 um 07:58 Uhr von Kulum
Der Hinweis auf das 23er Verfahren, geht vermutlich eher an den BR, der eben nicht seinen Aufgaben aus §80 BetrVG nachkommt.
Erstellt am 16.01.2013 um 09:14 Uhr von rkoch
@Kölner
> Ein BR kann auf Einhaltung eines TV klagen?
Dass die Pflichten aus §80 letztlich durch die MBR des BR nur sehr eingeschränkt gedeckt sind, wissen wir doch alle. Es ist müßig darüber zu diskutieren, was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat uns derartige Pflichten aufzuerlegen ohne uns das Handwerkszeug dazu zu geben....
Aber am Ende kann man den AG doch wenigstens damit "Ärgern", das man seine wertvolle Zeit mit Verhandlungen über diese Pflichten bindet....
auch @BRMetall:
Im übrigen habe ich nicht gesagt, dass der BR den TV einklagt (was er wohl ohnehin nicht tun wird, denn offenbar ist die Art der MB des BR das Problem), sondern dass die AN das Recht haben Beschlüsse des BR, welche gegen TV verstoßen, anzufechten...
@eskimo
> Es ist auch klar das der Gewrkschaft mein Wisch im Forum nicht gefällt,
Glaube nicht, dass es die GEW auch nur tangiert, was Du hier schreibst...
> aber während 25 Jariger Mittgliedschaft habe die besten Noten nicht zu verteilen.
Nach so langer Mitgliedschaft solltest Du aber auch wissen, dass die GEW nicht die Funktionäre am Schreibtisch sind, sondern die Mitglieder im Betrieb. Und dass die GEW nur Mitglieder und nicht Betriebsräte vertritt sollte auch klar sein. Insofern: Wenn BETROFFENE GEWM zur GEW gehen, hat das anderes Gewicht, als BRM (selbst wenn sie GEWM sind), die sich Unterstützung gegen den BR erhoffen.... Letztlich haben auch die Funktionäre nur die Macht, für GEWM entsprechende Rechtsschutzverfahren anzustrengen oder betrieblichen Widerstand der GEWM zu organisieren. Auf AG und BR hat die GEW zunächst nur oberflächlichen Einfluss... Gegen einen BR der TV mit Füßen tritt hätte die GEW nur ein Verfahren nach §23 zur Hand. Und bevor die GEW einen BR auflösen läßt (mit der potentiellen Folge: kein BR!) müssen die Verstöße schon exorbitante Auswüchse angenommen haben. Dienstpläne, die "aus betrieblicher Notwendigkeit" den TV "beugen" gehören mit Sicherheit nicht dazu. BR die den TV derart unterwandern, dass sie z.B. BVs über unbezahlte Arbeitszeit o.ä. abschließen, schon eher....
Erstellt am 17.01.2013 um 07:26 Uhr von eskimo
Ok. alles zu Kentnis genommen. Danke!