Da selbst Mitglied einer TK, habe ich hier echt Bauchschmerzen.
Wie oder was hat den TK geritten, dieses mit in den TV aufzunehmen?
Welches strategische Ziel wurde hiermit eigentlich verfolgt? Wurden hiermit, was zu vermuten ist, etwa höhere Löhne durchgesetzt? Wenn ja, dann wurden sie sehr teuer erkauft.
Letztlich haben sie hiermit vielleicht einen höheren Abschluss erreicht. Erreicht dürften sie aber auch haben, dass vorhandene negative Einstellungen gegen Gewerkschaften noch zusätzlichen Brennstoff erhalten haben.
Da die Möglichkeiten eines AG, im Rahmen von § 106 GewO, mit einem BR eine BV über geteilte Dienste abzuschließen bereits vorher bestanden, hätte hier überhaupt kein bedarf bestanden, dieses per TV zu regeln.
Verkauft haben sie hiermit nur Arbeitnehmerrechte. So wurde das Günstigkeitsprinzip, eine ev. bestehende Besitzstandsklausel, und auch eine ev. Anwendbare betriebliche Übung ausgehebelt.
Von ev. Negativen Auswirkungen für die AV der Arbeitnehmer wollen wir besser erst gar nicht Reden. Erwähnt sei hier nur das kollektive Günstigkeitsprinzip zum Nachteil des Individuellen.
Wäre dieses in meiner TK passiert, wäre ich wohl zum Mörder geworden……..
Zum Thema:
Leider sind die meisten hier bisher vorgebrachten Tipps , auch wenn sie gutgemeint waren, so nicht umzusetzen.
Zu @Kölners Vorschlag, eine BV Überhaupt nicht zu machen:
Wäre ja schön, wenn es so ginge. Leider geht es nicht.
Der AG hätte dann hier die Möglichkeit diese selbst durchzusetzen. Da er dann seine Vorstellungen dem BR vorlegen würde, müsste dieser darauf reagieren. Wenn der BR jetzt schnell reagiert, kann er vielleicht noch eigene Vorstellungen durchbringen. Wenn nicht, wird wohl der AG die Verhandlungen für gescheitert erklären und die Anrufung der Einigungsstelle bewirken. Hier kann zwar der BR noch eigene Vorstellungen vortragen, letztlich ist die Initiative aber beim AG.
Der BR sollte also schnellstens aktiv werden und dem AG entsprechende Vorschläge machen. Wichtig ist hier, dass er und nicht der AG die treibende Kraft sind.
Hier haben wir wieder einmal eine klassische BV, die einem BR vom AG aufs Auge gedrückt werden kann, wenn er nicht schnell genug reagiert.
Auch @Nubbel kann ich hier verstehen. Leider liegt er hier vollkommen falsch. Auch anderen die Beine länger zu machen würde hier nichts bewirken. Außer dass er dann eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen würde -:). Aber er hat genau die Themen benannt, die hier zu Regeln wären.
Auch @ Watschenbaum und @ nicoline ist nach dem Bauchgefühl recht zu geben. Leider kennt die Rechtsprechung keine Gefühle.
@gironimo hat in einigen teilen durchaus recht. Einiges deckt sich mit meinen Vorstellungen. Bei den Kosten habt ihr allerdings keinen Verhandlungsraum. Dieser kann nur durch TV- und oder einer rechtlichen Regelung bestimmt werden. Was auch bereits geschehen ist. Auch was hier als Arbeitszeit zu werten ist und was nicht. Also eventuell bezahlt werden muss oder auch nicht.
Gleiches gilt für den Kommentar von @Kulum.
Näheres ergibt sich aus bei der Lektüre der folgenden Links.
_______________________________________________________________________
Im nachfolgen Link ist eine interessante Stellungnahme eines BRV zu diesem Thema.
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/tobiasmichel/auk%20geteilter%20dienst.pdf
Ein weiterer Link zum Thema Arbeitsschutz. Hier sind auch hervorragende Broschüren zum Thema Arbeits- und Schichtzeiten zum Download zu finden.
http://inqa.gawo-ev.de/cms/index.php?page=ratgeber
Hier ein interessantes Urteil hierzu
Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 639/08
Aber………..
Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 798/11
Mfg Riedo