Hallo,

in einem mittelständischen Unternehmen, nicht im Arbeitgeberverband und nicht tarifgebunden, regelt seit Jahrzehnten eine Betreibsvereinbarung die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Mitarbeiter. Außerdem ist die AZ in den Arbeitvertägen gemäß der BV geregelt.
Nun kam die Frage auf, ob die BV im Punkt der Regelung der regelmäßigen wöchentlichen AZ, rechtlichen Bestand hätte.