Bei uns (Betriebsratsbüro)war gerade eine Abteilungsleiterin, die über fehlendes Personal geklagt hat. Im Dezember ist es vorgekommen, das der Silvesterdienst aufgrund von Krankheit 3 x geändert wurde(personelle Besetzung).
Jetzt möchte Sie den Dienstplan zwar für 4 Wochen mit allen vorhandenen Mitarbeitern aufstellen, aber jeweils nur für 1 Woche verbindlich veröffentlichen.
Bei uns gibt es noch keine abgeschlossene Betriebsvereinbarung darüber, der Betriebsrat hat aber im Entwurf einen Monatsdienstplan und die Vorlage 2 Monate im Voraus niedergeschrieben.
Gibt es tarifliche bzw. gesetzliche Regelungen über eine Mindestlaufzeit von Dienstplänen?
Für eine persönliche Planung der Mitarbeiter sind Wochendienstpläne aus unserer Sicht nicht geeignet.
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