Was ähnliches wie lussil beschäftigt mich auch gerade, nur eben anderst herum:-)

Ich habe heute erfahren das mindestens zwei meiner BR KollegenInnen (darunter ist auch unsere/er BRV) mit Ihrem Abteilungsleiter vereinbart haben das sie, wenn sie mit ihrer BR Arbeit nicht während ihrer normalen Arbeitszeit fertig werden, weil sie lieber ihre Arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen, ihre BR Arbeit abends, bzw am WE zuhause machen, diese dann auch vergütet bekommen.
Auch ich, wie vermutlich viele andere hier im Forum machen das sicherlich auch ab und zu mal wenn die Luft brennt. Aber ich würde nie auf die Idee kommen mir das als Arbeitszeit bezahlen zu lassen - ergibt sich für mich aus dem BetrVG das BR Arbeit während der Arbeitszeit zu erledigen ist. Außerdem sehe ich hier lt. BetrVG einen Vorteil für die BRM die ja nach meinem Verständnis nicht zulässig ist.

Mich (und auch Teile der Belegschaft, denen das bekannt ist) ärgert das erstmal, da ein BRM die Zeit in Freizeit abgegolten bekommt und - das ist jetzt kein Witz - dadurch bis zu drei Monaten am Stück im Urlaub ist und das andere BRM dadurch einen höheren Lohn erzielt , gleichzeitig wollen sie aber in jedem Amt BR, GBR, WA etc. die erste Geige spielen.

Was habt ihr dazu für eine Meinung?

Grüße