Erstellt am 18.10.2012 um 20:12 Uhr von Watschenbaum
tja,
der AG sorgt dafür, daß deine normale Arbeit durch andere erledigt wird, wenn du Betriebsratstätigkeit ausübst bzw. Ausgleich nimmst
deswegen erhält jemand anderes mehr Stunden
das ist erstmal nicht zu beanstanden,
der AG ist sogar verpflichtet, deine Arbeitsbelastung im "normalen Job" um die Beanspruchung durch dein Amt zu verringern
wenn du nun argumentierst, du möchtest diese Mehrstunden haben, da aufgrund deiner Betriebsratstätigkeit mehr Zeit benötigt wird, als dein Arbeitsvertrag hergibt,
läuft dies m.E. ins Leere
ich fürchte eher, du verlangst hier eine Bevorzugung , arbeitsvertraglich festgeschriebene Erhöhung deiner Arbeitszeit (begründet durch dein Amt)
was laut 119,3 BetrVG nicht zulässig wäre
eine Benachteiligung sehe ich nicht
ein nichtgewährter Vorteil ist nicht gleichzeitig ein Nachteil,
wenn man bei Erhöhung der Arbeitszeit bei Teilzeitkräften überhaupt von "Vorteil" sprechen könnte
aber mal schauen, was Hoppel in seinem "Guckst du in den ErfK" findet
Erstellt am 19.10.2012 um 09:42 Uhr von gironimo
Das Problem entsteht, wenn man dauerhaft viel für den BR zu tun hat und daher permanent "Zeitausgleich" erforderlich wird. Da kann bei einer Teilzeitkraft leicht der Punkt auftauchen, dass durch BR-Arbeit weniger am Arbeitsplatz gearbeitet werden kann und dieses Weniger dann auch noch durch den andauernden Zeitausgleich noch weiter minimiert wird.
> Ich fühle mich in meiner beruflichen Entwicklung beschnitten<
Wenn Du diesen Punkt durch Fakten und nicht nur mit Zeitausgleich gut argumentieren kannst, ergäbe sich ein anderer Ansatzpunkt. Dann wäre es auch ratsam, diesen Punkt mit einen Fachanwalt zu beraten.