Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben folgendes Problem:
Eine Kollegin war vom 01.03.11 bis 31.08.11 ohne Sachgrund befristet, dann vom 01.09.bis 09.11.11 zu Hause, dann wieder ohne Sachgrund vom 10.11.11 bis 30.11.12 befristet und jetzt soll sie nochmals vom 01.12.12 bis 30.11.13 ohne Sachgrund befristet werden.
Normalerweise ist sie doch schon bei der 2. Befristung in ein unbefristetes AV übergegangen, weil es sich ja nicht um eine Verlängerung(wie im § 14 TzBefrG erlaubt- 3 malige Verlängerung innerhalb von 2 Jahren)handelt. Der AG hat doch den Fehler gemacht und eine Unterbrechung von ca. 40 Tagen dazwischen gelassen.

LG
Guido