Moin BR`s,
wir wollen einen Aushang zum Gerichtsurteil, welches die Urlaubsstaffelung nach dem Alter für rechtswiedrig hält, machen. Unsere GF sagt, wir brauchen das nicht, da wir nicht an den Tarifvertrag gebunden sind. Da aber das Gericht dieses Urteil mit dem AGG begründet, halten wir es für richtig, das es auch bei uns gilt, und die MA unter 40 bzw 30 einen Anspruch auf Angleichung nach oben haben. Was sagt ihr, dürfen wir das oder stören wir damit den Betriebsfrieden? Den Anspruch muß ja jeder individualrechtlich durchsetzen. Aber wir als BR haben doch die Pflicht die MA über neue Urteile zu informieren oder nicht?
Danke vom verBRecher.