Hallo bei uns im Betrieb (125 MA) gibt es eine BV - Zeitkonto . Regelarbeitszeit 36 Std. Gearbeitet werden 40 Std , also 4 Std aufs Zeitkonto.Gedeckelt bei 72 Std füraAuftragsschwache Zeiten.Vorgesehen ist auch das dieses Konto bis 72 Minusstunden belastet werden kann . Ist das so ok? Darf das so sein oder kollediert das mit der Beschäftigungspflicht des AG ? Durfte der damalige BR das so beschließen ?