Erstellt am 24.08.2012 um 19:53 Uhr von Watschenbaum
gehört zwar eher in ein Arbeitsrechtsforum, aber was solls
versichert bist du genau wie immer, da ändert sich nichts
falls dein Arbeitsvertrag dies verlangt und die Voraussetzungen des § 7 ArbZG erfüllt sind, kann der Dienst auch über 12 Std hinaus verlängert werden, allerdings verlangt das Gesetz im Anschluß daran mindestens 11 Std Ruhezeit
ob nun von dir verlangt werden kann, den Dienst kurzfristig zu verlängern, bis eine evtl. Ablöse käme,
ist eine Frage des " billigen Ermessens" nach § 315 BGB
je nachdem, wie man die Interessen des AG und deine Interessen gegeneinander aufwiegt wäre die Anweisung verbindlich oder auch nicht
wahrscheinlich wird das ein Richter für den konkreten Einzelfall entscheiden müssen, falls du nun einfach zum regulären Dienstende nach Hause gehst, der AG dich daraufhin meint, abmahnen oder gar kündigen zu müssen und du dagegen klagst
Erstellt am 25.08.2012 um 08:11 Uhr von Hoppel
@ DerWachmann
Versichert ist man immer, aber wenn Du Dich z.B. völlig übermüdet hinter´s Steuer deines Autos setzt und in einen Unfall verwickelt wirst, wird man dir eine Teilschuld zurechnen -egal ob Du den Unfall verursacht hast oder nicht.
Erstellt am 25.08.2012 um 14:21 Uhr von DerWachmann
Wie kann man mir eine teilschuld geben? Wie kann ich mich da wehren ?
Erstellt am 25.08.2012 um 15:25 Uhr von Watschenbaum
jeder Autofahrer, der sich übermüdet - somit fahruntüchtig - hinters Steuer setzt, ist dran, wenn er deswegen einen Unfall baut oder einen Unfall nicht verhindern konnte aufgrund der Übermüdung,
was man ihm aber erstmal nachweisen müsste und das geht fast nicht, außer er gibt zu, kurz eingeschlafen zu sein oder erwähnt das Thema von sich aus
das hat aber erstmal überhaupt nichts damit zu tun, wielange man arbeitet oder arbeiten müsste
wer vorher nicht richtig geschlafen hat, kann auch nach 4 Std Arbeit "übermüdet" sein, genauso wie jemand nach 13 Std Arbeit noch topfit sein kann
deshalb war der Hinweis darauf von Hoppel auch völlig unnötig, weil er mit der Frage nichts zu tun hat