Es ist eine Stelle frei geworden, die jetzt extern ausgeschrieben mit 75% der üblichen Arbeitszeit ausgeschrieben wird. So weit so gut.

Es gibt Kollegen in Teilzeit mit weniger Prozenten, die gerne aufstocken würden. Haben teilweise auch schon Mehrarbeit geleistet. Aber eben einer alleine keine 75%. Der Arbeitgeber hat aber jemand extenen im Auge, der genau auf die 75% passen würde.

Welchen rechtsanspruch besteht für die derzeit im Betrieb befindlichen Aufstockwilligen? Urteile?

RA sagt es ist alles wachsweich...
Gruss von den betriebsratten