Erstellt am 12.08.2012 um 20:14 Uhr von Hoppel
Was soll denn diese Frage? Wenn AG und BR eine bestehende BV "Verteilung der AZ" ändern möchten, wird diese BV gekündigt und neu verhandelt.
Und wenn es keine BV gibt, wird es Zeit, eine solche zu verabschieden. Es sollte darauf geachtet werden, dass fußläufig erreichbare öffentliche Verkehrsmittel zu Beginn und Ende der Arbeitszeit genutzt werden können.
Einzelschicksale sollten möglichst berücksichtigt werden. Z.B. Alleinerziehende, die auf Fremdbetreuung ihrer Kinder angewiesen sind und bestimmte Zeiten einhalten können müssen.
Ansonsten solltet Ihr Euch frühzeitig von dem Gedanken verabschieden, es allen KollegInnen Recht machen zu können. Ein Teil wird eine längere Anfahrt haben, ein Teil wird von dem Firmenumzug profitieren und für den letzten Teil wird sich nichts ändern.
Erstellt am 12.08.2012 um 20:33 Uhr von Betriebsrätin
Hoppel, das Ganze aber nur im Rahmen des Direktionsrechtes und damit soweit ArbV/ TV es zulassen. Denn sonst muessen ggf einvernehmlich ArbV geaendert werden.
Erstellt am 12.08.2012 um 20:36 Uhr von BRUTUS
ich wage die Thematik gar nicht zu erwähnen....
Firma zieht um - Betriebsänderung )oder auch nicht?) - Interessenausgleich,Sozialplan oder kein Interessenausgleich, dafür Nachteilsausgleich....... ?
wurde das berücksichtigt bzw. geklärt bzw.ausgeschlossen bzw. überprüft bzw. irgendwie behandelt.......?
Erstellt am 12.08.2012 um 20:53 Uhr von Hoppel
@ BRUTUS
Warum ist es nicht möglich, einfach nur eine gestellte Frage zu beantworten?
Wenn Du Dein Wissen zu Betriebsänderungen, IA / SP unbedingt los werden willst ... tu es! Die Frage wird dadurch aber nicht beantwortet.
Erstellt am 12.08.2012 um 23:26 Uhr von BRUTUS
@ Hoppel
warum ist es immer nötig, andere User zurechtzuweisen, zu belehren, ohne sich das einfach mal zu verkneifen, sachlich zu bleiben oder ggfs. auch mal die Klappe zu halten ?
wenn ich Lust dazu habe, erzähl ich auch was über Gummibärle
und dir kann das trotzdem völlig schnurzegal sein
Erstellt am 13.08.2012 um 07:47 Uhr von gironimo
BRUTUS ich bin bei Dir!
Ja - hier hat der BR durchaus Möglichkeiten bei der anstehenden Betriebsänderung im Sozialplan etwas auszuhandeln. Fahrgeldzuschüsse Zulage für Zeitausgleich oder ähnliches. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
Und die BV Arbeitszeit kann von beiden Seiten gekündigt werden und dann wird eine neue ausgehandelt.