Der BR hat eine BV-Urlaubsgrundsätze erarbeitet. Der AG nimmt jedesmal den Satz raus, wenn es heißt, der AG muss die Kosten übernehmen, wenn aus betrieblichen Gründen der bereits gebuchte Urlaub nicht angetreten werden kann. Im Bundesurlaubsgesetz findet man keinen Inhalt darüber. Vielleicht kann mir jemand da Hilfe geben!
In der Reiseversicherung ist auch nichts aufgelistet, wenn die Reise nicht angetreten werden kann, aus betrieblichen Gründen, sondern nur bei plötzlicher Kündigung.
Ist der AG verpflichtet die Unkosten den AN zu erstatten!