Hallo an alle Forianer,

kennt sich jemand mit der Zulässigkeit von 24 h im Rettungsdienst aus?

Erlaubt der § 7 Abs. 2a ArbZG und die schriftl. Zustimmung der Mitarbeiter lt. § 7 Abs. 7 ArbZG und nachfolgende Regelung in unserem TV die Durchführung von 24h Diensten?

Die reg. AZ kann verlängert werden auf über 8 Std. täglich ohne Ausgleich, wenn in sie regelmäßig Arbeitsbereitschaft in einem Umfang fällt, der den Achtstundenzeitraum jeweils überschreitet und wenn der Mitarbeiter schriftl. eingewilligt hat sowie durch besondere Regelungen(Ruheräume) sichergestellt wird, dass die Gesundheit der MA nicht gefährdet wird.

Freu mich auf viele Antworten.

LG GuidoW