Erstellt am 10.07.2012 um 09:35 Uhr von Rapper
Klärchen,
ich vertrete auch die Meinung, dass ich nur 7 Stunden pro Tag arbeiten müsste.
Mein Arbeitsvertrag sagt aber 8 Stunden pro Tag muss ich schuften.
Also, was steht in euren Arbeitsverträgen? Ich gehe mal davon aus, dass ihr eine 40 Stunden Woche habt und von Montag bis Freitag arbeitet. Dann ist es die Arbeitsleistung, die ihr dann auch nur schuldet.
Sicherlich sagt das Gesetz aus, dass jeder Tag ein Arbeitstag ist, außer Sonntage und Feiertage und euer Chef könnte per Direktionsrecht anweisen, mal an einem Samstag zu arbeiten.
Aber wenn eine Regelmäßigkeit vorliegt, ist das eine einseitige Änderung eures Arbeitsvertrages.
Gibt es einen BR, dann muss euer Chef eh sowas beantragen und auch begründen.
Erstellt am 10.07.2012 um 09:42 Uhr von rkoch
Frage: Warum soll denn der TV überhaupt (!) gelten? Tarifbindung, weil AG und AN im entsprechenden Verband sind? Wegen einzelvertragliche Bezugnahme, oder warum?
Allgemeinverbindlich sind nur drei TV im Einzelhandel:
TV über vermögenswirksame Leistungen (BW)
TV über vermögenswirksame Leistungen (Rheinland-Pfalz)
TV zur Entgeltfortzahlung (Rheinland-Pfalz)
aber kein MTV, in dem derartiges geregelt wird.
Abgesehen davon, heißt die Existenz bzw. Geltung einer derartigen Klausel in TV NICHT, dass die AN an diesen drei Samstagen arbeiten MÜSSEN, nur, dass der AG nicht mehr als drei Samstage anordnen darf, sofern er ÜBERHAUPT das Recht hat Samstagsarbeit anzuordnen. Ob er dieses Recht hat, ergibt sich aus den Einzelverträgen. Dort muss die Arbeitszeit einzelvertraglich so geregelt sein, dass der Samstag überhaupt ein Arbeitstag ist. Ist hingegen einzelvertraglich nur Mo. - Fr. vereinbart, ist der Samstag überhaupt kein Arbeitstag und der AG kann Samstagsarbeit überhaupt nicht anordnen, TV oder nicht.
Dazu kommt noch: gibt es einen BR? Falls ja, so regelt der nach §87 (1) Nr. 2 BetrVG die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentag (zusammen mit dem AG), kann u.U. also Samstagsarbeit verhindern, selbst wenn sich die AN einzelvertraglich zu solcher verpflichtet hätten.
> Wir sollten demnächst in den Frachttarifvertrag da ist keine Samstagsarbeit vorgesehen.
Wer bestimmt, dass ihr "demnächst in diesen TV sollt"?
Erstellt am 10.07.2012 um 09:54 Uhr von BRMetall
...zu dem on rkoch, wie immer zutreffenden.
Vermutlich wird dann die gewünschte Samstagsarbeit auch noch Mehrarbeit. Also dann MB § 99 und dann kann der BR nein sagen.
Erstellt am 10.07.2012 um 10:02 Uhr von rkoch
@BRMetall
Äh... Mehrarbeit und §99 ? ... §87 (1) Nr. 3....
Erstellt am 10.07.2012 um 10:06 Uhr von gironimo
ich gehe mal davon aus, dass Euer Betrieb tatsächlich Tarifgebunden ist.
Ich würde da erst einmal mit der Geerkschaft kontakt aufnehmen und den Punkt besprechen.
Ich stimme rkoch in dem Punkt zu, dass der BR über seine Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage (§ 87 BetrVG) einen erheblich Einfluß hat (im Tarifvertrag wird ja nicht ausdrücklich festgelegt, dass am Samstag gearbeitet werden muss, sondern dieser Tag lediglich als Werktag im Sinne des Tarifs anzusehen ist).
Also mit guten Argumenten die Verhandlungen aufnehmen.