Liebe BR Gemeinde,
Jedes Jahr das gleiche Spiel mit der Urlaubsgewährung

Das BundesurlaubsG besagt:
Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.

Heißt das der Urlaub muss bis Jahresende aufgebraucht sein, oder kann der Mitarbeiter den Resturlaub des Jahres vom 27.12.12 bis 05.01.13 verlangen.
Unser Arbeitgeber sagt, der Resturlaub kann nicht in das Neue Jahr gehen.