Erstellt am 28.06.2012 um 14:22 Uhr von mainpower
Hallo,
steht doch ganz klar im Bundesurlaubsgesetz!
Keine Betrieblichen belange, keine Übertragung.
Euer Chef hat Recht.
Erstellt am 28.06.2012 um 14:23 Uhr von Ulrik
Hi,
der Urlaub ist lt Text im laufenden Jahr zu gewähren. Sprich, am 31.12. ist der letzte Urlaubstag spätestens zu nehmen.
Einen urlaubsantrag, so wie Du ihn beschreibst, kann der AG m. E. ablehnen, sofern er nicht an anderer Stelle Urlaubswünsche betriebsbedingt abgelehnt hat.
Allerdings bleibt noch der zweite halbsatz des Gesetzestextes, nämlich die in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründe. Wenn der AG begründen kann, warum er den urlaub nicht im laufenden jahr nehmen kann und daher übertragen muß, dann habt ihr einen Ansatz.
Erstellt am 28.06.2012 um 14:26 Uhr von JoschiBähr
Danke,
die Antwort von Ulrik und der Hinweis auf den 31.12 spiegeln auch meine Gedanken wieder .
Schönen Tag noch
Erstellt am 28.06.2012 um 14:58 Uhr von luckyman
warum schließt ihr keine BV?
bspw. könnte eine Regelung getroffen werden die besagt, der MA muss den Urlaub im alten Kalenderjahr angetreten haben.
Habt ihr einen TV? Gibts da evtl. Regelungen?
Sonst lässt sich doch sicher etwas konstruieren... zu Gunsten des MA!?
Erstellt am 28.06.2012 um 15:04 Uhr von zweiflerin
Oftmals ist in TV eine positivere Regelung
Erstellt am 28.06.2012 um 15:43 Uhr von gironimo
Die Mitbetimmung des BR geht hin bis zum Streitfall im Einzelnen.
Theoretisch sogar über die Einigungsstelle. Vielleicht doch ein Grund für den AG nicht allzu kleinkariert daherzukommen.
Ich bin zwar auch ein Verfechter davon, dass die AN angehalten werden sollten, ihren Jahesurlaub nicht unnötig aufzusparen (es gibt jedes Jahr neuen) - aber hier erscheint es mir doch verfehlt, auf das Kalenderjahr zu pochen.
Erstellt am 28.06.2012 um 17:18 Uhr von mainpower
Hallo,
solange keine betriebsbedingten oder in der Person des Arbeitnehmers gründe vorliegen sehe ich keine veranlassung den Urlaub ins nächste Jahr zu übertragen. Ein Grund wäre dass mein geplanter Urlaub durch Krankheit nicht angetreten werden kann. Sorry, aber es sollte doch möglich sein den Urlaub im laufenden Jahr zu nehmen.