hallo Forum,
wir wollen für den Stationspflegedienst eines Krankenhauses eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit abschließen. Regelmäßige Arbeitszeit soll bis 14:30 Uhr gehen. Was ist jetzt, wenn aufgrund des Arbeitsanfalls die Schwestern häufig länger bleiben müssen- sind das dann Überstunden? Bei uns gilt der TVÖD, Überstunden sind da Stunden, die auf Anordnung des Arbeitgebers geleistet werden und nicht innerhalb von zwei Wochen ausgeglichen werden können. (Wir führen außerdem ein Arbeitszeitkonto) Wie soll das überhaupt nachvollzogen werden, ob die Stunden ausgeglichen wurden?
Vielen Dank für eure Antworten