Hallo,
wir sind eine Gebäudereinigung mit ca. 200 Mitarbeitern, dir vorwiegend Vormittags arbeiten , ca. 50 sind Nachmittags beschäftigt. Wir haben bis jetzt unsere Betriebsversammlung Vormittags abgehalten , was bedeutet daß die Mitarbeiter die Nachmittags arbeiten , in Ihrer Freizeit kommen müssen . Deshalb haben wir unseren Arbeitgeber gebeten die Zeit für die Betriebsversammlung , für die Nachmittagskräfte als Mehrarbeit zu bezahlen . Seine Antwort war , dann sollen wir 2 Versammlungen abhalten , was wir aber nicht wollen , wegen der geringen Anzahl an Beteiligten . Ist unser Arbeitgeber verpflichetet die Zeit als Mehrarbeit zu bezahlen.

Danke