Langsam mit den jungen Pferden... Offenbar meint ftrue ja wohl eine Art Zeitkonto, auf welches die Überstunden/Minderstunden auflaufen. Das ist ja erstmal vollkommen legal.
> AG kann zwar Mehrarbeit anordnen, aber NUR wenn der BR dieser zugestimmt hat § 99.
Netter Zahlenirrtum, Streikbrecher :-) Zeig mir das im §99....
Aber im Ernst: Ja, natürlich ist der BR in der MB nach §87 (1) Nr. 2 und 3. Aber so weit das ganze in BV als variable Arbeitszeit vereinbart ist, die tägliche Höchstarbeitszeit nach ArbZG eingehalten wird UND die Bedingungen geregelt sind unter denen der AG Mehr-/Minderarbeit anordnen kann, hat der BR seine MB wirksam durchgeführt (in Form der BV) und hat nur noch nach §87 mitzubestimmen, wenn der AG entweder eine Abweichung von der BV wünscht ODER die BV explizit eine Form der MB vorsieht. Das ist auch vollkommen legal.
> NIEMALS sollten BR dem AG eine Blankogenehmigung für Merharbeit geben.
Du glaubst nicht wie viele Zeitkontenregelungen es gibt, die GENAU das tun. Was definitiv nicht erlaubt ist: Auf die MB VERZICHTEN. Deshalb wäre eine Regelung in BV, die dem AG vollkommen freie Hand gibt OHNE auch die Bedingungen/Grenzen zu Regeln auch unzulässig.
Insofern:
Ohne zu wissen, WAS in dieser BV genau geregelt ist, würde ich nicht so scharf schießen. Mangels gegenteiliger Informationen (z.B.: Was sagt ein anwendbarer TV?) behaupte ich einfach mal, dass die BV legal ist.
@ftrue:
> Kann der AG Kollegen individuell bestimmen, ich dachte immer das ist kollektiv?!
Kollektiv bedeutet nicht, dass es immer ALLE betreffen muss. Kollektiv bedeutet nur, das es mehrere betreffen muss, und das nicht einmal unmittelbar, sondern auch indirekt. Bestes Beispiel ist ja gerade die Mehrarbeit:
Die Mehrarbeit eines Einzelnen ist (so abwegig das klingt) ein kollektiver Sachverhalt. Es stellt sich nämlich die Frage: Warum genau dieser eine, warum kann die Arbeit nicht so auf andere verteilt werden, dass die Mehrarbeit gar nicht notwendig ist, etc. Dieser Eine löst ein kollektives Problem aus. Bei Minusstunden (quasi Kurzarbeit) gelten diese Fragen im Prinzip genauso. Deshalb ist auch Mehr-/Kurzarbeit eines Einzelnen der MB des BR unterworfen.
Und deshalb MUSS im Grunde in der BV (!) geregelt sein, in welchem Umfang der AG die Plus-/Minusstunden anordnen darf. So weit eine derartige Regelung fehlt, seid ihr zwar nicht in der unmittelbaren Mitbestimmung (personenbezogen, die habt ihr mit Abschluß dieser BV IMHO verwirkt, hängt aber wieder vom konkreten Text ab), wohl aber in der MB, diesbezügliche Regelungen mit dem AG zu vereinbaren (§87 (1): so weit eine Regelung nicht existiert). Wenn ihr also Euch jetzt diese Frage stellt, und die Antwort in der BV nicht findet, denkt Euch eine Regelung aus, legt sie Eurem AG vor und fordert ihn zu Verhandlungen auf. Wenn er sich nicht darauf einlassen will, bleibt noch die Möglichkeit die BV zu kündigen, dann MUSS er sich darauf einlassen. Da er das weiß, gehe ich davon aus, dass er durchaus Verhandlungsbereit ist.