Erstellt am 05.06.2012 um 09:24 Uhr von BRVLH
Hallo Edmond,
vlt. hilft dir das weiter:
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_006.pdf
dort im II. Abschnitt Pkt. 1.2
Erstellt am 05.06.2012 um 09:28 Uhr von blackjack
Der in ASR 06 erwähnte Hinweis zu Abschwitzpause ist nur eine Empfehlung, verbindlich ist diese Anregung für den Arbeitgeber jedoch nicht.
Erstellt am 05.06.2012 um 09:50 Uhr von Kulum
Auch wenn die ASR null zur Beantwortung der Frage beiträgt, solltet ihr dem Kollegen wenigstens die richtige an die Hand geben.
http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/1108456/publicationFile/89166/ASR-A3-5.pdf
Erstellt am 05.06.2012 um 10:34 Uhr von petrus
@kulum
> Auch wenn die ASR null zur Beantwortung der Frage beiträgt
Wirklich nicht? Der Literaturhinweis auf die BGI 579 liefert da weitere Infos...
@blackjack
> Der in ASR 06 erwähnte Hinweis zu Abschwitzpause ist nur eine Empfehlung
Richtig. Der ArbGeb kann z.B. auch eine Klimaanlage einbauen, um den Raum unter 35°C zu kühlen, damit dort gearbeitet werden darf.
> verbindlich ist diese Anregung für den Arbeitgeber jedoch nicht.
Verbindlich ist nur die Anwendung der ASR A3.5 - warum, steht im zweiten Satz der ASR bzw. §18(2) Nr. 5 ArbSchG
Achja, der BR mischt ja auch noch mit... §87(1) Nr. 7, §90 und insbesondere §91. Und wenn mann dann den allerersten Satz der ASR liest...
Erstellt am 05.06.2012 um 10:44 Uhr von Kulum
@blackjack
oh, bin ich dir auf den Fuß getreten? Sorry Herzchen, ich werd zukünftig besser acht geben :-)
Ach ja, ja das war die richtige.
@petrus
In der zuerst geposteten ASR war kein Hinweis wie lange eine Abschwitzpause sein sollte oder wie sie vergütet wird, darauf bezog sich mein Statement. Die ASR A3.5 liefert schon die richtigen Verweise, da geb ich dir recht
Erstellt am 05.06.2012 um 10:57 Uhr von blackjack
Falls die Vorausetzng von § 11 ASiG erfüllt sind, wäre hier der Ansatzpunkt.