Erstellt am 04.06.2012 um 10:29 Uhr von Streikbrecher
Eine grundsätzliche gernerelle Abgeltung der Mehrarbeit in dieser Art ist nicht zulässig. Da gibt es BAG Rechtsprechung.
Weiter hat der BR hier alles in der Hand.
Denn JEDE Mehrarbeit unterliget der Mitbestimmung. Wenn also der Br sagt, nein, keine Mehrarbeit muss diese nicht gemacht werden und dem AG hilft die Klausel im ArbV nicht!
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/pauschale-abgeltung-von-ueberstunden-zulaessig
http://blog.beck.de/2010/12/08/bag-pauschale-abgeltung-von-ueberstunden-wegen-intransparenz-unwirksam
Erstellt am 04.06.2012 um 13:37 Uhr von gironimo
... die Arbeitgeber versuchen es immer wieder.
Wie Streikbrecher schon schreibt - eine derartige Pauschalklausel ist nicht haltbar.
Gerade weil es sich hier um ein BR-Mitglied handelt, sollte diese darauf bestehen, dass bei einer Aufstockung der Arbeitszeit nicht gleich noch Vertragsänderungen ins Spiel gebracht werden.
Und bitte auch den Hinweis von Streikbrecher beachten: Vom AG veranlasste Mehrarbeit unterliegt der Mitbestimmung des BR und geht nur mit dessen Zustimmung - auch wenn der AN grundsätzlich einzelvertraglich hierzu verpflichtet wäre.