Hallo,
wir haben eine Kollegin, die ihren Resturlaub von 7 Tagen aus 2011 nehmen möchte. Sie war von Nov.2011 bis Mitte Mai 2012 arbeitsunfähig geschrieben und wird anschließend noch bis Mitte Juni in der Eingliederungsphase sein. Im Anschluss möchte die Kollegin ihren Resturlaub aus 2011 nehmen. Den verweigert ihr der AG, weil sie ihn hätte bis zum 31.Mai 2012 müssen. Habt ihr dazu Erfahrungen?

Noch zwei Hinweise; Die Kollegin hat einen Schwerbehindertenausweis; Bei uns findet der TVöD Anwendung.