Erstellt am 30.05.2012 um 19:57 Uhr von Kulum
Rechtlich is das simpel. Was gearbeitet wird, wird auch bezahlt / auf Zeitkonto gut geschrieben. Umsetzen is dann aber Individualrecht. Soll heißen, aufschreiben, idealerweise von Chef oder wenigstens nem Kollegen oder Zeiterfassung (was auch immer) gegenzeichnen lassen. Beim Chef einfordern, in der Regel juckt den das nur marginal, dann vor Gericht geltend machen. Das macht man mx. 1-2x dann hats der Chef gelernt. Den Haken daran kannst du dir sicher vorstellen. N verklagter Chef wird selten nochmal dein bester Freund. Deswegen machen das im Idealfall mehrere Kollegen gleichzeitig, dann hats der Chef deutlich schwerer n schwarzes Schaf rauszupicken.
Erstellt am 30.05.2012 um 20:26 Uhr von betrvggilt
Weiter ist das ArbZG betreffend der Arbeitszeiten und Pflichtpausen zu beachten
Erstellt am 31.05.2012 um 09:38 Uhr von gironimo
Zum Mitbestimmungsrecht des BR aus dem § 87 BetrVG zu Beginn und Ende der Arbeitszeit gehört auch, was zur Arbeitszeit zählt und wo diese beginnt und endet.
Aus meiner Sicht ist also der BR gefordert, die (hoffentlich) bestehende BV-Arbeitszeit zu konkretisieren.
Wenn ein AN im Auftrag des AG zu einem Kunden fahren muss, ist das Arbeit. Man kann höchstens trefflich darüber streiten, dass die Fahrzeitdifferenz zu berüksichtigen wäre, wenn der AN das Poolfahrzeug mit nach Hause nimmt (Differenz Haus-Kunde zu Haus-Firma).