eine Mitarbeiterin hat mit dem Arbeitgeber ein Lebensarbeitszeitvertrag vereinbart, jetzt gibt es nur noch Ärger, weil es mit den Stunden wie sie eingetragen werden diverenzen gibt,
in dem Vertrag steht:
ihre vertragliche Arbeitszeit wird ab dem .... auf 26,25 Stunden/Woche bzw. 114,19 Stunden/Monat reduziert. Ihre monatliche Vergütung beträgt ab dem Zeitpunkt .... ihre Anwesenheitheitszeit beläuft sich jedoch weiterhin entsprechend ihre bisherigen Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden/Woche bzw. 163,13 Stunden/Monat.
Die Mitarbeiterin und der BR ist der Meinung, dass ihr Zeitkontrolle weiterhin auf 37,5 Stunden/Woche eingetragen werden muss, die diverenz auf 26,25 Stunden/Woche wird ihr dann gutgeschrieben.
wer kann uns weiterhelfen???