Kann mir vielleicht hier bitte jemand erklären, wie der Werktag nun wirklich difiniert wird, der im § 3 ArbZG steht? Ich blicke nämlich im Erfurter Kommentar ( 2012 ) nicht wirklich durch, dort heißt es auf der einen Seite:

„Der Werktag unterscheidet sich vom Kalendertag. Während der Kalendertag um 0 Uhr beginnt und um 24 Uhr endet, wird der Werktag vom Beginn der AZ des AN ab gezählt und endet 24 Stunden später. Beginnt die Arbeitszeit des AN um 9 Uhr des einen Kalendertages, endet der Werktag dieses AN 24 Stunden später, also um 9 Uhr des folgenden Kalendertages. Innerhalb dieses Zeitraums verbietet § 3 dem AG, die Arbeitszeitgrenze von 10 Stunden zu überschreiten. Das ArbZG geht damit vom individuellen Werktag des jeweiligen AN aus.“

Der nächste Satz lautet dann aber:

„Demgegenüber lässt es ein Beschluss des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik vom 15./16. 2. 2000 zu, dass nach einer zehnstündigen AZ und anschließender elfstündiger Ruhezeit eine erneute Arbeitsaufnahme erfolgt, auch bei Überschreitung der Höchstarbeitszeit innerhalb von 24 Stunden.“

Soll das heißen, dass ein Länderausschuss bestimmen kann das die werktäglich höchstarbeitzeit doch höher als wie im § 3 ArbZG:

㤠3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“

liegen darf? Falls ja, wäre dies meiner Meinung nach aber keine EU-Konforme Auslegung der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31989L0391:de:HTML, denn wo bleibt da der Arbeits- und Gesundheitsschutz der AN, wenn ich als AG die AN 13 Stunden pro Werktag bis zur Erschöpfung schindern lassen darf?

Das kann es ja wohl nicht sein oder? Oder verstehe ich hier nur was falsch?