Erstellt am 20.04.2012 um 20:17 Uhr von Kölner
@Andreasdreizehn
Wenn Du die Stunden schon geleistet hast, dann ist Dein Ansprechpartner der Arbeitgeber und nicht der Betriebsrat.
Wenn Du noch Mehrarbeit leisten willst und der Betriebsrat hat seine Zustimmung noch nicht gegeben, dann sollte Dein Ansprechpartner auch der Arbeitgeber sein.
Erstellt am 20.04.2012 um 20:50 Uhr von kassenwart
Die Ablehnung eines Antrages des AG zur Mitbestimmung bei Mehrarbeit durch den BR hat keinen Einfluss auf Vergütung ggf. rechtswidrig ohne MB des BR geleisteter Mehrarbeit.
Dem AG droht nur ggf. Unheil vor dem ArbG, was berechtigt wäre.
Der AN muss ggf. sich die Vergütung einklagen wenn der AG nicht zahlt.
Ist eigentlich alles ganz einfach!
AN, sollte NIE dem BR in den Rücken fallen, denn er hält diesen, also seinen Rücken, für die AN hin. Dazu wurde er auch gewählt. Viele AN haben nicht die Kentniss um das Handeln des Br richtig werten und einschätzen zu können.
Erstellt am 20.04.2012 um 20:54 Uhr von Kölner
@kassenwart
Da hast Du aber aus Sicht des AN (!) verdammt viel Wunschdenken in den letzten Satz gepackt.
Erstellt am 20.04.2012 um 21:40 Uhr von kassenwart
Kölner
ja, aber auch für BR kann es ja mal "Weihnachten" sein ;-)
Erstellt am 20.04.2012 um 21:42 Uhr von Kölner
@kassenwart
;-)) Also noch rund 8 Monate
Ostern war ja gerade...
Erstellt am 21.04.2012 um 09:20 Uhr von gironimo
Der BR kann Mehrarbeit aus welchem Grund auch immer ablehnen. Betriebspolitische Gründe gibt es genug. Formfehler wäre da eher ein magerer Grund. Will der AG dennoch Mehrarbeit anordnen, muss er die Einigungsstelle bemühen - oder darauf bauen, dass die Kollegen die tragweite ihres Handelns nicht erkennen und dem BR eben doch in den Rücken fallen.
Da Du hier schon fragst, solltest Du (oder ihr) einmal den BR bei Euch im Betrieb fragen, welche wahren Gründe es gibt, die Mehrarbeit bei Euch abzulehnen.