Erstellt am 19.04.2012 um 19:17 Uhr von Tanzbär
So ein Schwachfug ist spitze.
In meiner Freizeit/Pausenzeit mache ich, was ICH will, nicht was sich der Arbeitgeber wünscht!
Die Kollegin soll sich also einloggen, arbeiten, ausloggen, zur Besprechung gehen, anschließend wieder einloggen ...
Soch einen Unsinn habe ich noch nicht gehört.
Wenn also die Morgenbesprechung angeordnet ist, dann ist das während der Arbeitszeit und somit zu vergüten.
Erstellt am 19.04.2012 um 19:41 Uhr von Snooker
In diesen Besprechungen wird ganz bestimmt nicht der nächste private Urlaub besprochen, deshalb ist den Ausführungen von @Tanzbär nichts mehr hinzu zu fügen.
Erstellt am 19.04.2012 um 19:54 Uhr von kassenwart
Mache doch jetzt die Sache einmal anders auf.
Erkläre der Abteilungsleiterin , Überstunden unterliegen der Mitbestimmung des BR. Ein Verstoß dagegen also gegen die MB berechtigt den BR vor dem ArbG ein Beschlussverfahren mit der Androhung eines sehr deutlichen Bußgeldes via Anwalt einzuleiten.
Lt. BAG können Überstunden sowohl durch Anordnung aber auch durch Duldung entstehen und der AG ist hier VERPFLICHTET darauf zu achten, dass solche nicht ohne MB entstehen.
Diesert Pflicht ist der AG, hier also wohl die Abteilungsleiterin, offenbar in der Vergangenheit nicht nachgekommen. Also könnte der BR nun einen Anwalt beauftragen alles weitere zu veranlassen. Denn dem AG wird es wohl nicht gefallen, wenn die Abteilungsleiterin hier nun eine solche Raktion des BR auslösst.
Das könnte dann dazu führen, dass die Abteilungsleiterin zum Nachdenken kommt.
Erstellt am 19.04.2012 um 23:24 Uhr von gironimo
Der AG zweifelt ja nicht Mehrarbeit als solche an, sondern das Besprechungen keine Arbeit sind. Das Ergebnis ist das gleiche.
Den AG auffordern, unverzüglich die Zeit als Arbeitszeit zu werten und eventuelle Rechtsmittel androhen.
Erstellt am 20.04.2012 um 07:20 Uhr von nicoline
*hätte meiner Meinung nach viel eher bemerkt werden müssen, dass die Kollegin sich eben morgens nicht ausgeloggt hat.*
Es ist jetzt nicht wirklich Dein Ernst, dass Du dieses als Argument nehmen willst. Das würde ja bedeuten, dass Du grundsätzlich der Meinung der Vorgesetzten bist, hier aber nur ein Formfehler vorgelegen hat! Ich empfehle dringend Schulungen, damit Ihr als BR bemerkt, wo ihr überall in der Mitbestimmung seid und das ist hier heftig der Fall!
*Kann die Leitung nun verlangen, dass diese Stunden gestrichen werden?*
NEIN!
*unverzüglich die Zeit als Arbeitszeit zu werten und eventuelle Rechtsmittel androhen.*
ich würde mal behaupten wollen, dass das nur die AN selber kann. Der BR aber sollte aufhören zu pennen und seiner Aufgabe nachkommen.
Mitbestimmung bei:
§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
Beginn und Ende der Arbeitszeit
Festlegung der Pausenzeiten
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG
Regeln für das Time Management System
und
§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Überwachung, dass der AG die geltenden Gesetze einhält => hier ArbZG => Pause ist arbeitsfreie Zeit und Freizeit ebenso!
Erstellt am 20.04.2012 um 18:52 Uhr von Globus
60 Überstunden in einem Monat?
Und das auch noch ohne Wissen des BR? Die 60 sind schon heftig, aber ob da wohl gegen das ArbZG verstoßen wurde?
Erstellt am 20.04.2012 um 20:37 Uhr von nicoline
Globus,
*60 Überstunden in einem Monat?*
Wie kommst Du auf diesen Zeitraum????
***Sie hat seit November 60 Überstunden angesammelt***
Erstellt am 21.04.2012 um 04:51 Uhr von Globus
ah, ok, thx - habe ich falsch gelesen ;-(