Erstellt am 30.03.2012 um 13:26 Uhr von streikbrecher
Wie kann man als BR nur eine solche BV abschließen????????
Mehrarbeit und die MB dabei ist das beste Handlungsmittel für BR
Erstellt am 30.03.2012 um 13:30 Uhr von Hambr
Wo war da jetzt die Antwort ???
Und übrigens wollte man den MA damit die Möglichkeit geben Überstunden zu machen wenn dies freiwillig geschied ohne das der br Überstunden genehmigen muss da sehe ich das Problem nicht
Erstellt am 30.03.2012 um 13:38 Uhr von streikbrecher
Jeder AN kann Mehrarbeit leisten wenn der AG diese fordert. Oft müssen sie sogar weil es so im TV/ ArbV steht.
Doch dass verhindert/ersetzt nicht die zwingende MB des BR.
Als Br sollte man NIE dem AG einen Freibrief geben eine bestimmte Anzahl von Mehrarbeit ohen einzel MB. Das habt ihr hier aber gemacht, der AG kann LEIDER bei euch die freiwillige Mehrarbeit ohne MB von 10 Std. fordern.
Wenn dann im ArbV/TV steht AN muss Mehrarbeit leisten, ist es auch mit der Freiwilligkeit vorbei, da der AbrV/TV über der BV steht.
Ich glaube nicht, dass man hier dann die Günstigkeitsregel anwenden kann, also die Pflicht lt. ArbV/TV durch die BV aufgehiben wird
Erstellt am 30.03.2012 um 14:53 Uhr von Kulum
Also der Tarifvertrag mag über der BV stehen (falls er an der Stelle überhaupt eine Öffnungsklausel hat), der Arbeitsvertrag aber sicher nicht. Da bricht Kollektivrecht Individualrecht an der Stelle.
Wenn in der BV gegenseitiges Einvernehmen gefordert wird, kann sich der Arbeitgeber nicht auf die BV berufen ohne die Bedingung zu erfüllen.
Trotzdem gebe ich dir Recht, sowas macht man einfach nicht. Ausnahme könnte höchstens sein, dass über die BV außergewöhnliche Zuschläge vereinbart werden für diese 10 Stunden.
Aber grundsätzlich, wieso wollt ihr nicht jedesmal einen Beschluss fassen???
Erstellt am 30.03.2012 um 15:54 Uhr von gironimo
"freiwillige Basis" und "zwingen" stehen im Gegensatz. Würde der AG jemanden zwingen, wozu er nur auf freiwilliger Basis verpflichtet ist, verstößt er gegen Eure BV.
Wie zwingt er denn - mit Waffengewalt?
Aber Spaß beiseite - man weiß ja wie das im Betrieb so geht. Da müsst Ihr als BR wohl handeln. Wenn Ihr mit guten Worten keine Besserung erzielen könnt, hilft nur die Kündigung der BV und eine neue BV ohne Mehrarbeits-gleit-klausel.
Erstellt am 31.03.2012 um 01:05 Uhr von Hambr
Also wir haben kein TV!!!
Wir sind ein Handlings Agent am Flughafen also Luftfracht per Flugzeug oder Ersatz Verkehr mit LKWs. Der Arbeitgeber ist der Meinung das wenn ein LKW bis Feierabend noch nicht angetroffen ist länger gearbeitet werden muss um den besagten LKW noch zu beladen!!
Der br ist natürlich anderer Meinung nächsten Montag werden wir uns mit ag zusammen setzten und darüber sprechen !!!
Erstellt am 31.03.2012 um 09:14 Uhr von Globus
Dann ist die Sache doch eigentlich einfach. Diese dann offen geforderte Überstunden unterliegen nicht dieser Regelung in der BV. Also muß der AG sie bei euch beantragen, also eure Zustimmung hierfür einholen. Immer und immer wieder...
Aber auch ich finde, dass ihr die BV überarbeiten solltet, da der AG immerhin einen gewissen "Druck" beim AN aufbauen kann bzw könnte. Und ich bin mir ncht sicher, ob alle AN genug Hintern in der Hose haben und sagen: "nein, ich mache diese Überstunden nicht"
Wenn ihr etwas rein auf freiwilliger Basis machen wollt, versucht es doch über eine flexible Arbeitszeitregelung (selbstverständlich im Selbstbestimmungsbereich des AN).
Erstellt am 31.03.2012 um 09:37 Uhr von Hambr
Warum muss der ag in dem fall die Zustimmung einholen ?
Ich Denk das wir die bv kündigen werden zum Ende des Jahres !
Trotzdem würde ich gern eine Erklärung dafür haben danke
Erstellt am 31.03.2012 um 10:33 Uhr von Globus
"Wir haben eine bv abgeschlossen zu Mehrarbeit/Überstunden wo drin steht das Mitarbeiter auf freiwilligerbasis bis zu 10 Überstunden im Monat machen können ohne Beteiligung des br."
Diese Klausel bezieht sich auf freiwillige Überstunden. Da der AG die AN aber offentsichtlich zwingen will, kommt dieser Passus eben gerade nciht zustande.
Es handelt sich dann also um kurzfristig angeforderte Überstunden, wo der BR grundsätzlich nach eurer BV mitbestimmungsberechtig ist.
Allerdings müßte man diesen Teil in der Tat genau kennen - vom Wortlaut her.
Aber nochmals - mit der Freiwilligkeit scheint es nichts mehr zu sein, sonst würde der AG nicht zwingen wollen ;-)