Hallo Kolleginnen und Kollegen,

folgende Frage.

Sollte der Betriebsrat bei der Anfrage nach Genehmigung von Überstunden stets auf
den Wochenrythmus bestehen.
Hintergrund ist neuerdings die Anfrage einer Abteilung auf einen kompletten Monat.

Ist die vorübergehende mitbestimmungspflichtige Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit auf die Wochenarbeitszeit bezogen?

Welchen Rat habt ihr da für uns.
Vielen Dank
Gruß Beärle