Erstellt am 27.03.2012 um 07:16 Uhr von Kölner
@Frpahu
Was denkst Du selber darüber? Ist das möglich? Kann man einem AN infolge einer Vertragsverlängerung mal eben die AZ verändern?
BTW:
Betriebsrat vorhanden?
Erstellt am 27.03.2012 um 09:09 Uhr von petrus
@kölner:
Da steht ja "kurz vor ihrer Vertragsverlängerung" - zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung würden dem ArbGeb ja unangenehme Folgen aus dem TzBfG bedrohen...
@frpahu:
> Gibt es hier die Möglichkeit einen Anspruch auf den urspruenglichen Vertrag geltend zu machen?
Ja. Dazu braucht es nicht mal die von Dir angeführten Gründe.
Bei einem unbefristeten Vertrag müsste der ArbGeb dann zum Mittel der Änderungsküdigung greifen, die natürlich eine Sozialauswahl erfordert, wo dann zu betreuende Kinder / Angehörige zu berücksichtigen wären.
Bei einem befristeten Vertrag wird das Bestehen auf den ursprünglichen Arbeitszeiten hingegen dazu führen, dass dieser nicht verlängert wird.
Erstellt am 27.03.2012 um 09:35 Uhr von gironimo
was heißt denn >hat man die Arbeitszeit von Mo-Fr auf Di-Sa geaendert<
Wie ist das denn geschehen? Wenn im Vertrag Mo-Fr steht kann man doch nicht einseitig etwas anderes daraus machen.
Wenn >kurz vor der Vertragsverlängerung< heißt, dass da nur zwei drei Tage zu überbrücken wären, würde ich den BR bitten, der Sache nach zugehen und natürlich auf keinem Fall einen neuen Vetrag mit anderen Zeiten unterschreiben.
Erstellt am 27.03.2012 um 11:26 Uhr von Frpahu
Erst mal vielen Dank fuer die Antworten. Da es sich um befristete AV handelt und die betroffenen AN weiterbeschaeftigt werden wollen, unterschreiben sie erst und kommen dann zu uns.
Erstellt am 27.03.2012 um 11:36 Uhr von Kulum
gironimo
"Wenn >kurz vor der Vertragsverlängerung< heißt, dass da nur zwei drei Tage zu überbrücken wären, würde ich den BR bitten, der Sache nach zugehen und natürlich auf keinem Fall einen neuen Vetrag mit anderen Zeiten unterschreiben."
Warum nicht? Welche Gefahr siehst du?
Ich hätte zu genau dem von Frpahu genannten Vorgehen geraten. Wobei der Weg zum BR eigentlich nich so furchtbar sinnvoll is bei einzelvertraglichen Regelungen. Aber der BR muss ja vor der Einstellung (bzw.hier Verlängerung) eh angehört werden.
Erstellt am 27.03.2012 um 15:52 Uhr von Globus
"Ich hätte zu genau dem von Frpahu genannten Vorgehen geraten. Wobei der Weg zum BR eigentlich nich so furchtbar sinnvoll is bei einzelvertraglichen Regelungen. Aber der BR muss ja vor der Einstellung (bzw.hier Verlängerung) eh angehört werden."
darf ich das anders sehen?
der BR ist was die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit absolut in der Mitbestimmung - die Frage ist also, was ist eventuell schon geregelt...
Der Gang zum BR könnte also durchaus hilfreich sein - dazu müßten wir aber mehr wissen