Hallo,

auf dieses AZ vom BAG bin ich vor einigen Tagen hier im Forum gestoßen und habe mir auch die Antworten zu diesem Thema angesehen.

http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=42905&keyword=&Nav=alle&Thema=&qPage=3&Site=BR-Forum&Menue=show

Da meine Frage da aber eigentlich nicht hineingehört, habe ich einfach mal ein neues Thema aufgemacht.

Wir haben eine BV-Arbeitszeit, in der auch ein Arbeitszeitkonto geregelt ist. Ich habe im Gremium diese Urteil, die Pressemitteilung dazu, mal versucht zu diskutieren, erst einmal ergebnislos natürlich, da man im Gremium der Meinung ist das man über ein Tarifvertrag ( der auch die 37 1/2 Stunden drinne stehen hat ) i.V.m. einer BV-Arbeitszeit Regelungen treffen darf, die auch über die im Arbeitsvertrag und Tarifvertrag festgeschriebene Arbeitzeit in Höhe von 37 1/2 Stunden wöchentlich hinausgehen, da im Jahresdurchschnitt ja nicht mehr gearbeitet wird.

Über das AZK werden MA teilweise und über Monate 42-48 Stunden wöchentlich geplant, obwohl wir Arbeitsverträge mit 37 1/2 Stunden wöchentlich haben. Die Mehrstunden werden dem AZK natürlich gutgeschrieben und Monate später, wenn die Auftragslage dies zulässt, können diese Gutstunden von den MA dann abgebummelt werden.

Vom Prinzip her eigentlich keine schlechte Idee aaaaber, die MA werden innerhalb der Mehrstunden und natürlich auch insgesamt über die gesamte Arbeitszeit, aus meiner Sicht, völlig überbeansprucht.

Nun denke ich habe ich endlich ein probates Mittel gefunden, der BAG Beschluss und eine Frage.

Darf man anhand des og. BAG Beschlusses über eine BV-Arbeitszeit die Arbeitszeiten über die im Arbeitsvertrag und Tarifvertrag stehenden Wochenstunden von 37 1/2 Stunden erhöhen oder verbietet dieser BAG Beschluss eine solche Handlung, da über ein Tarifvertrag und wohl erst Recht dann auch über ein BV nicht zu ungunsten der AN Regelungen getroffen werden dürfen?

Nach dem Gespräch bin ich mir nämlich jetzt unsicher, bis dahin hätte ich fast meine rechte Hand dafür ins Feuer gelegt weil ich mir eigentlich sehr sicher war das dies über eine BV-Arbeitszeit eigentlich verboten ist.

Wie sehr Ihr das?