Erstellt am 16.02.2012 um 13:56 Uhr von rkoch
Schon mal was von §87 (1) Nr. 5 BetrVG gehört?
Ohne Eure Zustimmung bzw. ohne Betriebsvereinbarung kann Euer AG derartiges gar nicht anordnen! Und wenn ihr Euch darüber (Umfang der Urlaubssperre) nicht einigen könnt, entscheidet die Einigungsstelle.
Falls ihr mit "unnötig Fronten verhärten" meint das Euer AG es gar nicht gern sieht "über die Sache mit dem BR zu reden und notfalls auch mal zu akzeptiern das der BR seine Rechte durchsetzt", tja was will man Euch da raten? ......
Erstellt am 16.02.2012 um 14:34 Uhr von Lernender
@rumpen
unter dem Hintergrund das im Pflegebereich die Mitarbeiter nicht auf den Bäumen wachsen, sollte die Argumentation leicht fallen.