Erstellt am 13.02.2012 um 09:06 Uhr von gironimo
Angeordnete (auch schleichend angeordnete) Überstunden und die selbstbestimmte Möglichkeit Plus- und Minusstunden zu machen (klassisch Gleitzeit genannt) sind unterschiedliche Dinge.
Natürlich kann in einer BV auch ein Plus- und Minusrahmen vereinbart werden. Das Feld der Möglichkeiten ist groß. Ich empfehle Euch daher zunächst in einem Seminar die notwendigen Hintergrundinformationen zu holen (siehe auch hier unter dem Reiter Seminare für Betriebsräte).
Auch müssen eventuelle Tarifverträge beachtet werden.
Erstellt am 13.02.2012 um 11:29 Uhr von kunzundhinz
Pauschale Mehrarbeitszustimmungen sieht das Gesetz nicht vor. Dazu wurdet ihr auch nicht gewählt es euch einfacher zu machen. Ihr solltet bei JEDER Vorlage prüfen sind diese wirklich erforderlich? Ist hier nicht ein Bedarf an mehr AN also EInstellungen??
Personalplanung nennt man dieses!!