Wann erlischt der Jahresurlaub.

Ein Passus aus unseren Manteltarifvertrag sagt am 31.03 Marz des Folgejahres es sei den


( 6. Der Urlaubsanspruch erlischt drei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, es sei

denn, dass er erfolglos geltend gemacht wurde oder dass der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden konnte.
Liegt eine ununterbrochene Krankheit während eines gesamten Kalenderjahres vor und dauert diese Krankheit auch noch am 31.03. des folgenden Kalenderjahres an, so erlischt der Anspruch für das zurückliegende Kalenderjahr, es sei denn, die Arbeitsunfähigkeit ist durch einen Betriebsunfall/Wegeunfall im Sinne des SGB (Sozialgesetzbuch) verursacht..



Nur wie lange gilt er dann?