Erstellt am 09.02.2012 um 07:31 Uhr von foxdjudo
wenn es bei der Arbeitszeit eine Änderung gibt, dass muss der BR erst zustimmen, § 87 BetVG. Ihr könnt den AG auch vorschläge machen, damit alle zufrieden sind.
Erstellt am 09.02.2012 um 11:14 Uhr von Lernender
@wasserpirat
verstehe ich dich richtig, die Kollegen konnten sich aussuchen wie sie arbeiten wollen?
Erstellt am 09.02.2012 um 13:50 Uhr von Wasserpirat
Ja, gut aussuchen nicht wirklich, sie konnten sich in einen Plan eintragen und dann wurde das entsprechend berücksichtigt. Aber das ist ja nun mit dem neuen Dienstplan vorbei. Sie sind aber schon auf ihre zu leistenden Stunden gekommen.
Aber kann mir denn jemand weiterhelfen, ob wir noch auf andere Dinge achten müssen, außer auf die beiden oben genannten Gesetze. Ich habe das Gefühl, ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Erstellt am 09.02.2012 um 14:05 Uhr von Lernender
es gibt noch einiges worauf ihr achten solltet z.B. wann hat der Dienstplan vorzuliegen, wer wird erfasst, wünsche, Schichtfolgen.........etc....
Antworten findest du unter anderem hier.
Schichtplanfibel für Betroffenewww.schichtplanfibel.de