Erstellt am 08.02.2012 um 11:21 Uhr von rkoch
I.d.R. ist das Umziehen dann Arbeitszeit, wenn die Arbeitsbekleidung zwingend auf Anweisung des AG getragen werden muß UND es dem AN nicht zumutbar ist (oder aus anderen Gründen unzulässig ist) die Arbeitsbekleidung bereits zu Hause anzuziehen.
Klassische Fälle:
Hygienischer Bereich (Krankenhauspersonal, Köche, etc.)
Auffällige zwingend zu tragende Arbeitsbekleidung (wie im Falle eines schwedischen Möbelhauses welches eine Auffällige Blau-gelbe Einheitsbekleidung vorschreibt, welche im normalen Straßenverkehr nicht "freiwillig" getragen werden würde - BAG 1 ABR 54/08)
Die Rechtsprechung ist aber uneinheitlich, wegen der Fixierung auf die "Umstände des Einzelfalls", z.B. 5 AZR 934/93 zur Frage der Kochbekleidung (keine AZ).
Damit muss die Antwort leider lauten: Kommt drauf an....
Erstellt am 08.02.2012 um 15:37 Uhr von gironimo
In vielen Fällen gibt es tarifliche Regelungen.
Und außerdem hat auch der BR einen Fuß in der Tür. Der hat nämlich bei der Frage des Beginn und Ende der Arbeitszeit auch mitzubestimmen, wo diese beginnt und endet.
(siehe z.B. Däubler, Kommentar zum BetrVG zu § 87 Randziffer 77)