Erstellt am 09.01.2012 um 13:29 Uhr von Rattle
der urlaubstag beginnt nach der nachtschicht bis zum nächsten morgen, wenn ich mich nicht irre?
MFG
Erstellt am 09.01.2012 um 16:07 Uhr von rkoch
Oder anders ausgedrückt: Der Urlaub geht nicht von xx:xx Uhr bis xx:xx Uhr, sondern bedeutet das die Arbeitsleistung eines Arbeitstages ausfällt (von wann bis wann auch immer die wäre). Bei Nachtschichtlern gibt es immer das Problem WELCHEM Kalendertag man diesen "Urlaubstag" zuordnet (da der Urlaub ja über zwei Kalendertage geht), dem Tag an dem die Nachtschicht beginnt oder dem Tag an dem sie endet.... Aber am Ende ist es egal: Die Schicht fällt aus und dafür wird ein Tag Urlaub fällig. Alles andere ist ein bürokratisches Problem.
Nicht zulässig wäre allein, wenn ZWEI Tage Urlaub für eine ausfallende Schicht angerechnet würden.
Bsp:
Nachtschicht am 09.01.2011 von 22:00 - 07:30
Nachtschicht am 10.01.2011 von 22:00 - 07:30 fällt aus wegen Urlaub
Nachtschicht am 11.01.2011 von 22:00 - 07:30
Ein Tag Urlaub wird angerechnet. Buchungstechnisch entweder am 10.01. (i.d.R. wird das so gemacht) oder am 11.01. (das kenne ich so nicht, wäre aber denkbar).
Nicht aber: Zwei Tage Urlaub für den 10.01 UND den 11.01.
Erstellt am 09.01.2012 um 16:39 Uhr von gironimo
Rumpen,
Du meinst sicherlich, dass der Tag ja kein ganzer Tag ist, weil ja schon von 0.00 - 7.30 gearbeitet wurde. Dieser Punkt kürzt sich aber raus, denn am letzten Urlaubstag entfällt ja wegen Urlaub die Schicht ab dem abendlichen Schichtbeginn.
(Das wollte rkoch wohl mit sinem Rechenmodell sagen)
Erstellt am 10.01.2012 um 10:45 Uhr von wölfchen
. . . nach Eurer Auffassung muss dann also ein Dauernachtschichtler (der eh schon ständig mit den Wochentagen durcheinander kommt) aber ganz schön rechnen, wenn er - um beim Beispiel rkoch zu bleiben, am 10.1.2011 Urlaub haben wollte, weil er da mit Frauchen zu Tante Lisas Geburtstag fahren wollte:
Näme er am 10. einen Urlaubstag, müsste er bis 7:30 arbeiten und läge nach der anschließenden gefährlichen Fahrt von 120 km zu Tante Lisa nur auf dem Sessel und schliefe, weil er von der vorangegangenen Nachtschicht müde wäre.
Näme er den Urlaub hingegen pfiffigerweise schon am 9., brauchte dann am Abend nach obigem Beispiel nicht zur Nachtschicht, dann wäre er am 10. für die Fahrt zwar ausgeschlafen, müsste jedoch beizeiten wieder aufbrechen, weil er ja um 22:00 wieder zur Nachtschicht müsste.
Das bedeutete also: ein Dauernachtschichtler müsste 2 Tage Urlaub beantragen, wenn er am 10. 120 km hin und Abend wieder zurück fahren wollte?
Und wie verträgt sich das ganze mit dem BUrlG, in dem eigentlich von Tagen geschrieben ist - der Tag geht nun mal von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr?
Erstellt am 10.01.2012 um 17:11 Uhr von petrus
@wölfchen:
> Und wie verträgt sich das ganze mit dem BUrlG, in dem eigentlich von Tagen geschrieben ist
> - der Tag geht nun mal von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr?
Wenn etwas rechtlich unklar ist, guckt man oft nach ähnlichen Regelungen in anderen Gesetzen. Hier wird man in §9(2) ArbZG fündig, Denn wenn sich der Beginn des Sonntags um +-6 h verschieben lässt, verschiebt sich logischerweise auch der Beginn des Montags entsprechend. Und der des Dienstags, des Mittwochs usw.
Heißt also im Beispiel: Der "10.01." beginnt zwischen 09.01., 18:00 Uhr und 10.01., 06:00 Uhr und endet entsprechend zwischen 10.01., 18:00 Uhr und 11.01., 6:00 Uhr.
Wenn da jetzt nicht 7:30 Uhr stünde, würde ich wie rkoch sagen: eigentlich alles i.O.
> Das bedeutete also: ein Dauernachtschichtler müsste 2 Tage Urlaub beantragen, wenn er
> am 10. 120 km hin und Abend wieder zurück fahren wollte?
Ja. So wie ein Dauertagsschichtler 2 Tage Urlaub nehmen muss, wenn er am 10. nachmittags hin und am 11. vormittags zurück will, z.B. weil er in München wohnt, sich aber am 10. abends ein Event in Hamburg gönnt...
Erstellt am 23.08.2020 um 11:55 Uhr von Kreuterfee
Kann mir jemand helfen? Ich bin Dauernachtwache 7d Nacht,7d frei und habe einen 30h-Vertrag. Ich komme aber nicht auf meine 30h, v.a. wenn ich in Urlaub nehme,denn dieser wird bei 1d mit 6h berechnet. Nun hat mir mrun AG nahe gelegt Urlaub auf meine Freiwoche zu verlegen um auf meine Stunden zu kommen. Ist das rechtens? 2. Idee vom AG er teilt mich in den Tagdienst ein,damit ich auf meine h komme, ist das rechtens? Im Arbeotsvertrag ist dies nicht verankert.