Bei einigen unserer Kollegen ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass sie im Krankheitsfall zwei Urlaubstage abgezogen kriegen.
Wir haben bereits mit zwei Anwälten gesprochen (locker, ohne Rechtsverbindlichkeit, - da bekannt) die das unterschiedlich sehen.
Auch im Gremium sehen wir das unterschiedlich.
Wie seht ihr das?
Bzw. hat jemand ein Urteil, Paragraphen o.ä. zur Hand?
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