Erstellt am 02.01.2012 um 09:42 Uhr von karlk
Habt ihr kein Betriebsrat ?
Er ist nach §87 Abs 1 Nr.2 in der Mitbestimmung der Pausen.
Ausserdem ist der Arbeitgeber beim Ausbleiben der Ware nach §615 BGB unter Annahmeverzug und muss euch weiterbezahlen.
Ich würde zuerst zum Betriebsrat gehen oder wenn nicht vorhanden selber zum Arbeitgeber gehen und ihn darauf aufmerksam machen ,wenn er nicht Reagieren sollte ,
dann den Rechtschutz der Gewerkschaft einschalten oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Lohnklage einschalten.
Erstellt am 02.01.2012 um 11:53 Uhr von gironimo
>Gruß aus der Bäckerei < - da gibt es oft keinen BR - oder?
karlk hat da schon ganz richtig darauf hingewiesen, das fehlende Ware zu Lasten des AG geht. Er muss trotzdem zahlen.
Wenn Ihr keinen BR habt, solltet Ihr Euch überlegen, einen zu wählen. Der Punkt Stechuhr und stempeln wann und wo ist ein gutes Beispiel für die Mitbestimmung des BR - wenn es ihn dann gibt.