Ich bin ordentliches Betriebsratmitglied allerdings derzeit in Elternzeit. Mein erstes Elternzeitjahr neigt sich dem Ende, und ich würde wieder gerne meine Betriebsratstätigkeit aufnehmen.
Da ich aber wärend der Elternzeit auf keinem Stellenplan stehe kann ich für meine Arbeit keinen Freizeitausgleich bekommen. Mir bleibt also nur die Arbeit als reines Ehrenamt auszuführen.
Nun habe ich im Betrieb die Möglichkeit auf Honorarbasis für eine Minijob-Stelle eingestellt zu werden. Ich bin Krankenschwester. Das heißt im Normalfall: Ich werde wenn Not am Mann ist spontan gefragt ob ich zu einem Dienst kommen kann und werde für geleistete Stunden bezahlt. Wenn ich nicht gerufen werden muss, bekomme ich auch nichts. Maximal kann ich im Monat nur auf Minijobbasis geholt werden (max. 400Euro)
Nun meine Frage:
Darf ich rein rechtlich meine im Betriebsrat geleisteten Stunden über solch einen Minijob-Honorarvertrag abrechnen, oder fällt das dann unter Bezahlung für Betriebsratsarbeit, was ja nicht erlaubt wäre.