-Auf welche ?statistischen Zeit-Erhebungen? zur Erfassung/Errechnung der Arbeitszeit kann sich der AG berufen, wenn der AN im eigenen Dienstwagen im techn. Außendienst bundesweit (zt. europaweit) unterwegs ist.
-Wenn der AG nicht "auf Treu und Glauben" den Zeitangaben des AN vertraut, ist er dann verpflichtet, eine elektronische Zeiterfassung im PKW zur Verfügung zu stellen
-In wie weit zählt die Fahrtzeit zur Arbeitszeit.
-In wie weit greift die Unfallversicherung der BG bei Überschreitung der
?max. Tagesarbeitszeit? bei möglichem Unfall im Strassenverkehr.
-Wieviel Ruhezeit muss zwischen den Einsätzen liegen.
-Reicht hier eine BV für Zeitausgleich, oder hat hier das AZG Priorität?