In unserem Unternhemne gibt es seit mehrerern Jahren eine BV zu den Ferien zwischen Weihnachten und Neujahr. In diesem Jahr verzichtet der Arbeitgeber auf die Anwesenheit der Mitarbeiter am Freitag, dem 30.12. Nun haben wir Kollegen, die nur 4 Tage (Mo. bis Do.) arbeiten. Müssen diese Kollegen als Ausgleich einen anderen Tag "frei" bekommen? Wären sie sonst benachteiligt?