auch wenn hier betriebliche Übung gelten KANN oder GILT, kann sie nur den Anspruch aus dem TV betreffen. Nach TV wurde er bei krankheit ersatzlos gestichen. Hier dürfte aber da es sich um TV-Inhakte handelte es gar keine betriebliche Übung entstanden sein, sonder die TV-Inhalte gelten bis zum Ablauf dieses TV weiter gültig. Man muss also hier prüfen, sind diese ausgelaufen???
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Was passiert, wenn der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband austritt?
Tritt ein Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband, verliert er damit seine Tarifbindung. Das gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt des wirksamen Austritts. Die zu diesem Zeitpunkt für den Arbeitgeber wirksamen Tarifverträge gelten weiter. Das ist durch zwei Regelungen im Tarifvertragsgesetz festgelegt. §3 Abs.3 Tarifvertragsgesetz (TVG) regelt, dass die Tarifgebundenheit bestehen bleibt bis der Tarifvertrag endet. Somit bleibt die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers bestehen bis die Tarifverträge, die zum Zeitpunkt des Austrittes gelten, ausgelaufen sind. Dieser Begriff von Tarifgebundenheit bezieht sich nur auf die bestehenden Tarifverträge. Die Tarifverträge, die nach dem Zeitpunkt des Austrittes zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft geschlossen werden, gelten für den ausgetretenen Arbeitgeber nicht mehr. Die zweite wichtige Regelung der TVG in diesem Zusammenhang ist der §4 Abs.5 TVG. Er regelt, dass die Rechtsnormen eines Tarifvertrages weiter gelten, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Diese Regelung im TVG soll dafür sorgen, dass keine regelungsfreie Räume entstehen, wenn es keine Einigung zwischen den Tarifvertragsparteien gibt. Daraus folgt, dass eine tarifliche Regelung auch nach dem zeitlichen Auslaufen in der bestehenden Form weiter gilt, wenn sie nicht durch eine neue tarifvertragliche Regelung ersetzt wird. Bei Austritt des Arbeitgebers hat das zur Folge, dass auch nach Auslaufen des Tarifvertrags die Regelungen weiter gelten.
Aus dem TVG ergibt sich somit folgende Wirkung:
1.Wenn der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband austritt, gelten alle zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarifverträge weiter.
Die Tarifbindung entsteht auch für alle Mitglieder der Gewerkschaft, die während der vertraglichen Laufzeit des Tarifvertrages eingestellt werden. (§3 Abs. 3 TVG)
2.Läuft nach dem Austritt aus dem Arbeitgeberverband, nach einiger Zeit einer der Tarifverträge aus, so gelten die Regelungen des Tarifvertrages weiter (§4 Abs.5 TVG). Diese Nachwirkung entsteht für Gewerkschaftsmitglieder, die während der Laufzeit des Tarifvertrages schon Anspruch hatten. Sie entsteht nicht für Gewerkschaftsmitglieder, die nach dem Auslaufen des Tarifvertrages eingestellt werden. Grund ist, dass es sich dabei nicht mehr um eine Tarifbindung handelt, sondern nur um eine Weitergeltung.
http://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/2tarifvertrgeundarbeitsbedingungen/21tarifvertrgeundarbeitsbedingungen/2116waspassiertwennderarbeitgeberausdemarbeitgeberverbandaustritt.html
Zu beachten ist, die Nachwirkung gilt NICHT FÜE ALLE AN!!!!!!!