Hallo Forum.
In unserem Betrieb gibt es zum Glück noch einen Behördentag. Dieser enstammt aus damaligen ÖTV Tarif. Mittlerweile ist unser Betrieb nicht mehr tarifgebunden. Ein MA war an seinem BT krank, will ihn jetzt nehmen, und bekommt gesagt, dass er bei krankheit ersatzlos gestichen wird. Dies stand so in dem damaligen TV. Da wir aber nicht mehr tarifgebunden sind, erschließt sich für mich die Situation der betrieblichen Übung was die Gewährung des BT betrifft. Die Frage: Darf dann wie im damaligen TV ausgeführt dieser BT bei Krankheit gestichen werden?
Danke für eure Antworten.