Erstellt am 28.11.2011 um 12:00 Uhr von gironimo
es gibt Freistellungsansprüche aus den genannten Paragraphen, wenn man die Voraussetzungen, die dort genannt sind erfüllt. Du solltest Dich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, die zu Deinem speziellen Fall wahrscheinlich nähere Auskünfte geben kann, da ja hier ein gewisses Zusammenspiel zwischen Arbeitsentgelt u. Krankengeldansprüche, Pflegeversicherung etc. besteht. Einige Kassen haben zu diesem Thema sogar Infoblätter.