Erstellt am 25.11.2011 um 08:43 Uhr von Musterfrau
gemäß Fitting §37 Abs2: sofern es für die ordnungsgemäße Erfüllung der BR- Aufgaben erforderlich ist, kann ein einzelnes BR- Mitglied für bestimmte Tage/ Stunden am Tag freigestellt werden... dies gilt insb. in Betrieben mit weniger als 200 AN (da von Gesetzes wegen kein BR- Mitglied völlig von der Arbeit freizustellen ist).... Ebenso ist uU ein Anspruch da, ein BR- Mitglied aus der Wechselschicht in die Normalschicht... zu übernehmen, wenn dies für eine sachgerechte Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist.
Das musst Du nun mit Deinem AG besprechen- viel Erfolg !!!
schönes Wochenende wünsche ich Euch allen !!!
Nachtrag: Danke an Kölner für den Korrekturhinweis !
Erstellt am 25.11.2011 um 08:48 Uhr von Kölner
@Musterfrau
Korrigiere doch mal eben die Zahl '300' in '200' AN in Deinem Beitrag...
...das ist dann richtiger.
Erstellt am 25.11.2011 um 08:49 Uhr von Kölner
@Monti
Würde dem BR denn der Wegfall einer Schicht weiterhelfen?
Erstellt am 25.11.2011 um 09:08 Uhr von rkoch
@monti
Den BRV in die Dauer-Frühschicht zu versetzen ist der falsche Ansatz....
1. So weit der BRV seinen Amtspflichten wie Einladung, etc. nachkommen möchte kann er das problemlos auch während der anderen Schichten.
2. Wechselt er in die Dauer-Frühschicht hat das Nachteile für ihn und andere zur Folge (andere müssen mehr Spät-Nachtschichten leisten, die Zusammensetzung der Schichten ändern sich dauern, er bekommt keine Nachtschichtzuschläge mehr). I.d.R. ist das mit Kanonen nach Spatzen geschossen. BTW: Wenn der BRV außerhalb seiner persönlichen AZ BR-Arbeit leisten muß erhält er dafür einen Zeitausgleich der auch in der Nachtschicht liegen kann, er bekommt dann sogar seine Schichtzuschläge da alles andere eine verbotene Benachteiligung wäre.
3. Können andere BR-Tätigkeiten wie der Dialog mit den AN der nicht-Schichtarbeit auch von anderen BRM erledigt werden, der BR besteht nicht nur aus dem BRV.
Insofern würde ich das gar nicht wollen. Und was die stundenweise Freistellung angeht:
Alle BRM können sich jederzeit für BR-Arbeit freistellen, auch der BRV. Und das der aufgrund seiner Stellung mehr Freistellung braucht liegt in der Natur der Sache. Eine pauschale Freistellung muss daher gut begründet werden und kann auch zum Nachteil gereichen. Wenn sehr viel Arbeit anfällt die ihn ansonsten zu mehr Freistellung berechtigen würde kann der AG dann nämlich auf die pauschale Freistellung verweisen. Ob er damit durchkäme steht auf einem anderen Blatt, aber es bedeutet schon wieder einen Stresspunkt mehr.
Also überlegt Euch gut ob ihr das wirklich braucht und wollt.