Erstellt am 23.11.2011 um 09:38 Uhr von wölfchen
. . . erst mal nichts. Es wäre natürlich gut, wenn die 3 Kollegen sich auch gleich als Wahlvorstand bestätigen liessen (damit wären sie als Initiatoren auch gleich gegen Angriffe der Geschäftsleitung geschützt)und dann formgerecht, aber unverzüglich die Wahl einleiten. Dann habt Ihr einen BR, der bei der Gestaltung der Arbeitszeiten in der Mitbestimmung ist und auch initiativ werden kann. Tipps für die Wahl gibt es hier auf dieser Seite oben unter dem entsprechenden Button und natürlich von der Gewerkschaft. . .
Erstellt am 23.11.2011 um 09:40 Uhr von gironimo
Die Behinderung der Wahl des BR ist strafbar - und was Du da so schreibst zähle ich dazu. Laßt Euch nicht einschüchtern. Holt Euch Hilfestellung bei der Gewerschaft und zieht die Wahl durch. Dann habt Ihr eine erzwinbare Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung und könnt also entsprechend Einfluß nehmen.
Erstellt am 23.11.2011 um 09:56 Uhr von Laffo
@SilencZ
Wieso hat die Belegschaft die Verantwortung für Kundenverluste & Entlassungen? Dies suggeriert euch der AG, um euch einzuschüchtern! Denn nun muss er für 24 h 3 Mitarbeiter anstatt 2 entlohnen= Gewinnschmälerung :-( ...
Erstellt am 23.11.2011 um 10:05 Uhr von rkoch
> und was Du da so schreibst zähle ich dazu.
Naja, das was er schreibt reicht definitiv noch nicht.... Da muss schon die Absicht erkennbar werden die Wahl an sich zu verhindern, und das tun und können diese Maßnahmen nicht. Vielmehr wäre ja schon die Frage zu stellen (die ja bei derartigen Sicherheitsdiensten auch schon gestellt wurde) ob die bisherigen 12 (!) Stunden/Schicht nach ArbZG überhaupt zulässig waren (d.h. gibt es eine anwendbaren TV der das vorsieht, etc.). Und wenn der AG seinen "Fehler" korrigiert und die Schichten dann ArbZG-Konform auf 8h/Tag ändert, wer will ihm da an den Karren fahren? Das ist schließlich eine gesetztliche Pflicht die mit der Bildung eines BR erstmal gar nix zu tun hat - schließlich wäre eine der ersten Amtspflichten dieses BR genau eine derartige Veränderung gewesen!
Ob der AG damit einer MB des BR vorgreift und damit evtl. andere Probleme vorliegen steht auf einem anderen Blatt. z.B. habe ich Urteilstenore im Kopf die einem AG auferlegen das er mit derartigen Maßnahmen abzuwarten hat bis ein zu bildender BR sich konstituiert hat, allerdings auch Tenore die das Gegenteil sagen, insbesondere wenn die Wahl selbst sich noch nicht manifestiert hat, also noch kein WV gebildet wurde und damit in den Sternen steht ob die angedachte Wahl überhaupt jemals stattfinden wird....
Also, nein, eine Behinderung der Wahl sehe ich noch nicht.
@Laffo
> Denn nun muss er für 24 h 3 Mitarbeiter anstatt 2 entlohnen= Gewinnschmälerung :-( ...
Bitte? Ob er drei AN für 24h Arbeit entlohnt oder 2 AN für 24h Arbeit - wo ist da der Unterschied? 24h Lohn bleiben 24h Lohn. Die Verlierer sind u.U. die AN die weniger Nachtschichten machen (statt alle 2 Wochen jetzt alle 3 Wochen) und damit die einzelnen AN weniger Zulagen erhalten.
Erstellt am 23.11.2011 um 10:06 Uhr von Kurzarbeiter
hier kann man nur hoffen, dass ihr die Gewerkschaft mit einbinden könnt. Also es Mitglieder der Gewerkschaft in ausreichender Zahl gibt. Denn sonst hat ihr wohl einen sehr schweren Stand gegen den AG.
Hier ist gut rechtliche Unterstützung dringend geboten.
Erstellt am 23.11.2011 um 10:21 Uhr von Kölner
@Kurzarbeiter
Dein immer wiederkehrender Ruf nach der Gewerkschaft...
Wir hoffen doch alle, dass die Gewerkschaft sich in diesem Betrieb intensiv engagiert, dass sie vor Ort ist und dass sie dem AG in die Parade fährt und das Gemeinschaftsleben in der Gewerkschaft das Arbeits-Leben widerspiegelt!
Erstellt am 23.11.2011 um 12:43 Uhr von NoPain
@Kölner,
genau diese Art Antworten von Dir liebe ich, kein Inhalt aber Gehör verschaffen. Das Du kein Freund von Gewerkschaften bist ist Deine Sache und hast Du nun auch ausgibig kundgetan, die meisten AN sind es aber. Zudem solltest Du Dich fragen wo, wie und unter welchen Bedingungen Du arbeiten würdest, wenn es keine Gewerkschaften geben würde! Du wärst noch nicht einmal BR und MBR würde es somit auch nicht geben, dass gute alte 18te Jahrhundert lässt grüßen!