Warum findet man zu dem Thema nur etwas im Mutterschutzgesetz ?

MA schliesst mit der GL eine Änderungsvereinbarung ab in dem das sozialversicherungspflichtige Beschschäftigungsverhältnis vom 01.09.11 bis 31.08.2012 ruht.
Nun will der MA den restlichen Jahresurlaub nehmen. Er beantragt die noch offenen 13 Urlaubstage und diese werden genehmigt. Der MA arbeitet also bis Mitte August und geht dann in Urlaub. Er erhält später seine Abrechnung und stellt fest. das ihm die 13 Tage nicht als Urlaub angerechtet wurden, sondern als unbezahlter Urlaub.
Meines Wissens richtet sich der Jahresurlaub nach Beschäftigungsdauer und er ist ja nun noch weiter Beschäftigter des Betriebes.
Watt nu?